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Informationen zur Erdölbohrung in Otterstadt

Zusammengestellt von einer Interessengemeinschaft gegen die Erdölbohrung und Förderung in Otterstadt.
(Stand 22.06.2015)

Um das Jahr 2008 wurden in Speyer Probebohrungen durchgeführt, mit dem Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen, ob eine Energiegewinnung mittels Geothermie Erfolg versprechend sein könnte. Das Ergebnis war, dass Speyer keine Möglichkeit für Geothermie bietet. Als „Nebenresultat“ wurde überraschend in ca. 2500 m Tiefe Erdöl gefunden. Bei späteren gezielten Bohrungen bestätigte sich, dass das Erdölfeld eine wirtschaftliche Ausbeutung rechtfertigt. Südlich von Otterstadt bis nach Römerberg existiert ein sogenanntes „Bewilligungsfeld“, in dem der Abbau von Erdöl erlaubt ist. Daraufhin begann ein Konsortium aus den Firmen GDF Suez und Palatina Geocon (eine lokale Tochtergesellschaft eines mittelständigen Infrastruktur-Unternehmens) mit einer kommerziellen Ölförderung in Speyer mit zunächst 500 Tonnen/Tag. Seit 2013 wird daran gearbeitet, die Förderung auf 1000 Tonnen/Tag zu erhöhen und das Öl mittels einer Pipeline an den Speyerer Hafen zu bringen. Das Öl befindet sich in einer Buntsandsteinformation direkt unter der Stadt Speyer. Während einer Informationsveranstaltung erläuterte der zuständige Geologe von GDF Suez, dass es mit der Förderung von Erdöl aus dem in Otterstadt vorliegenden Gestein keine Erfahrungen gäbe. Somit liegen auch keine mittel- bis langfristigen Erfahrungen hinsichtlich der möglichen geologischen Konsequenzen aus der Förderung von Erdöl vor.

Am 23.09.2013 informierten die verantwortlichen Firmen in Otterstadt, dass auf dem Gelände der Gemeinde Otterstadt eine Probebohrung geplant ist und im Erfolgsfall ebenfalls Erdöl gefördert werden soll, weil aufgrund seismischer Sondierungen auch unter Otterstadt eine Erdöl-Lagerstätte zu erwarten ist. Das Ölvorkommen liegt voraussichtlich in ca. 2,5 -3 km Tiefe unter der Gemeinde Otterstadt ebenfalls in einer Buntsandsteinformation. Die Förderung ist auf einem heute noch landwirtschaftlich genutzten Grundstück in ca. 350 m Entfernung von der Wohnbebauung beantragt. Die Umsetzung des Vorhabens wird zu großflächiger Versiegelung des Grundstücks und deutlichem Schwerlastverkehr führen. Sollten sich die vermuteten Vorkommen bestätigen, muss mit Folgebohrungen gerechnet werden. In Speyer sind bereits innerhalb weniger Jahre ca. 8 Folgebohrungen durchgeführt worden. Für jede einzelne Bohrung muss eine Baustelle eingerichtet und wieder abgebaut werden mit zusätzlichem Schwerlastverkehr, Baustellenlärm sowie laut Konsortium ca. 100 Tage andauernder Bohrtätigkeit. Ein auch nachts hell beleuchteter ca. 35 m hoher Bohrturm wird durchgängig Bohrgeräusche erzeugen, die an der Ortsgrenze unter idealtypischen Bedingungen in der Lautstärke eines normalen Gespräches kontinuierlich hörbar sein werden. Durch Westwind und ggf. feuchte Witterung ist vermutlich tendenziell mit höherer akustischer Belastung zu rechnen. Eine Fackel wird, falls eine sogenannte „Bodenfackel“ nicht eingesetzt werden kann bzw. wird, über viele Jahre bis auf eine Höhe von ca. 12 – 15 m dauerhaft das Bild des Ortsrands prägen. Doch auch bei korrektem Betrieb kann jegliche Fackelart lediglich einen Teil der potentiell bei der Förderung entstehenden Stoffgruppen zu nicht gesundheitsgefährdenden Verbindungen umsetzen. Die restlichen gesundheitsgefährdenden Stoffe werden durch den meist vorherrschenden Westwind direkt auf die Gemeinde verteilt werden.

Negative Auswirkungen auf die Bausubstanz der Gebäude von Otterstadt durch Hebungen, Senkungen oder Erdbeben sind langfristig nicht auszuschließen. Diese Gefährdung hat insofern besonderes Gewicht, da es, wie bereits erwähnt, keinerlei Erfahrung mit Ölförderung aus vergleichbaren Gesteinsformationen gibt und Otterstadt zudem im erdbebengefährdeten Oberrheingraben liegt. Deshalb muss bei natürlichen Erdbebenaktivitäten mit Verunreinigungen des Untergrunds durch Schäden an der Bohrleitung gerechnet werden. Es ist zu erwarten, dass sich im realen Schadensfall niemand findet, der haftet. Dieser Sachverhalt ist insofern im Falle der Ölförderung in Otterstadt sehr plausibel, denn der eine Partner, die Palatina Geocon, ist eine nur kleine Beteiligungsgesellschaft eines mittelständischen Unternehmens. Bei dem anderen Partner, der GDF Suez Deutschland, handelt es sich um die deutsche Tochtergesellschaft eines französischen Konzerns ohne ausreichende eigene finanzielle Reserven. Die Muttergesellschaft lässt sich so – das ist gängige Erfahrung in der Industrie – nicht in ein Haftungsrisiko einbinden. Neben dieser fehlenden Haftungsmasse ist es in der Praxis äußerst schwierig, die Verursachung eines Schadens mit der für einen Schadensersatzanspruch nötigen Eindeutigkeit nachzuweisen. Das Konsortium hatte zwar in der Informationsveranstaltung am 23.09.2013 darauf hingewiesen, dass gem. §120 BbergG (Bundesberggesetz) die Verursachung eines Bergbauschadens bei dem Betreiber vermutet wird, dabei jedoch verschwiegen, dass dies nicht z.B. für den Betrieb in erdbebengefährdeten Regionen gilt. Die Schadensvermutung zu Gunsten der geschädigten Anwohner im gegebenen Fall wäre tatsächlich in Otterstadt nicht anwendbar.

Erdbeben als Folge von Bohrungen und Förderung von Rohstoffen aus dem Erdreich (induzierte Seismik) treten weltweit auf. Auch in Holland und Norddeutschland haben Erdöl- und Gasförderung bereits zu erheblichen Schäden geführt. Geothermiebohrungen führen aktuell auch im Oberrheingraben zu gravierenden Schädigungen (siehe z.B. Staufen im Breisgau, Insheim bei Landau, Basel). Auch wenn es sich bei der Geothermie um eine andere Art der Bohrung handelt, sind jedoch die Ursachen der massiven Schädigungen z.T. auch bei der Erdölförderung zu befürchten. Vorschläge, die im Schadensfall den Bürgern einen erleichterten Schadensersatz ermöglichen würden, hat das Konsortium abgelehnt. Der Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch induzierte Seismik wird von keiner Versicherungsgesellschaft angeboten. Das Risiko verbleibt voll bei den Bürgern.

Es bestehen Bedenken, dass durch die Bohrtätigkeit auch das Grundwasser verunreinigt werden könnte. Dies ist insofern von besonderem Belang, als auf der Gemarkung der Nachbargemeinde das Trinkwasser für Otterstadt und die Nachbargemeinde gefördert wird. Laut Vertretern des Konsortiums würde eine Abdichtung eine solche Verunreinigung verhindern. Nach unsern Informationen existieren Beispiele, wo solche Abdichtungen nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben. In Staufen im Breisgau und anscheinend auch in einem Vorort von Landau, führten Undichtigkeiten anscheinend zum Aufquellen einer Gipsschicht und inzwischen jeweils zur Anhebung des gesamten Ortes.

Das Konsortium hat sich auf oben genannter Informationsveranstaltung mündlich festgelegt, dass nur eine „Probebohrung “ mit dem Ziel der Bestätigung der vermuteten Ölvorkommen auf dem im Planfeststellungsverfahren beantragten Gelände stattfinden werde. Zur Beruhigung der Anwesenden wurde mitgeteilt, dass die langfristige kommerzielle Förderung nicht von dem Gelände aus stattfinden werde. Hingegen ist in dem Antrag an das Bergbauamt Mainz diese Einschränkung nach unserem Kenntnisstand leider nicht enthalten. Es muss davon ausgegangen werden, dass entgegen den mündlichen Beteuerungen der dauerhafte Betrieb und Folgebohrungen von dem gleichen Gelände aus durchgeführt werden sollen.

Ein weiterer Aspekt ist die mit der Förderung von Erdöl und Erdgas verbundene Gefahr, dass im Boden enthaltene natürliche Radioaktivität im mitgeförderten Wasser/Schlämmen an die Erdoberfläche gelangt. Betriebserfahrungen aus der Öl-und Gasförderung in anderen Teilen Deutschlands zeigen, dass es immer wieder zu derartigen Vorfällen kommt. Sollten auch in Otterstadt radioaktiv belastete Stoffe mitgefördert werden, so wird im Betrieb zwangsläufig Radioaktivität freigesetzt. Der ca. 80% der Zeit vorherrschende Westwind würde ggf. vorhandene radioaktive Stoffe z.B. als Staub durch abgetrocknete Schlämme direkt auf Otterstadt treiben. Auf Basis von seriösen Quellen habe GDF Suez allein in Norddeutschland bereits mehrere tausend Tonnen radioaktiv verseuchtes Material als Begleitstoffe bei der Gasförderung gefördert. Die gesetzlichen Grenzwerte dieser Stoffe liegen ganz erheblich über den Grenzwerten der gleichen Stoffe für die energiewirtschaftliche Nutzung der Kernkraft. Da leider nicht die gleichen Regelungen wie bei der Kernkraft gelten, bleiben genaue Zahlen und auch Informationen über Transport und Entsorgung der verunreinigten Stoffe im Dunkeln.
Die Freisetzung von Radioaktivität wird inzwischen weltweit selbst von den Öl- und Gaskonzernen nicht mehr bestritten.

Schließlich tragen zur Höhe eines Risikos zwei Faktoren bei: Die Schadenswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe. Über die Schadenswahrscheinlichkeit ist angesichts der bereits dargelegten Komplexität der Thematik zwar keine realistische Bewertung möglich, wohl aber über die Schadenshöhe: Es ist durchaus denkbar, dass ein Totalverlust des persönlichen Vermögens vieler Bürger von Otterstadt entstehen kann (Wertverlust von Wohngebäude und Grundstück).

Hinsichtlich der Abwägung von Gemeinwohl und Schadenspotenzial liegt die Situation vor, dass Öl aus Otterstadt sicherlich aufgrund seiner kleinen Menge im Vergleich zum in Deutschland insgesamt verbrauchten Öl keine „systemrelevante“ Rolle spielt. Das individuelle Schadenspotenzial für die Bürger von Otterstadt könnte hingegen existenzielles Ausmaß erreichen. Kurz: Der Schaden kann im Verhältnis zum Nutzen sehr groß sein.

Angesichts der dargelegten Gründe hatten Bürger schriftlich die dringende Bitte geäußert, dass die Gemeinde eine ablehnende Stellungnahme gegenüber der Bergbaubehörde abgibt. Bei der Gemeinderatssitzung am 25.09.2013 wurde eine solche Ablehnung einstimmig beschlossen.

Die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd in Neustadt hat Ende Januar 2015 bereits die Nutzung des vorgesehenen Ackers für die Bohrung entgegen allen Bedenken der anzuhörenden Gremien genehmigt. Gegen diesen sogenannten Zielabweichungsbescheid haben Otterstadter Bürger Widerspruch eingelegt.

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